Kontoeröffnung

Eröffnungsantrag Tagesgeld Privatkunde

Schön, dass Sie Kunde der ProCredit Bank werden möchten.
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Persönliche Angaben

Sie sind mindestens 18 Jahre alt und haben ein Girokonto in Deutschland. Bitte tragen Sie Ihre Daten laut Ihrem Ausweisdokument ein.

Amtliche Meldeadresse (laut Anmeldebestätigung)

PLZ
Telefon (geschäftlich)
Telefon (privat)
Telefon (mobil)

Steuerpflichtig in den USA?

Besitzer einer US-Staatsbürgerschaft/ US Greencard/ US-Aufenthaltstitels?

Steuerpflichtig in einem anderen Land?

Angaben zum Referenzkonto
Wie sind Sie auf uns aufmerksam geworden?
Haben Sie einen Werbe-Code erhalten? Bitte geben Sie ihn hier ein
Kirchensteuer

Ihre Kirchensteuer wird automatisch von uns an das Finanzamt abgeführt. Um die automatische Abführung der Kirchensteuer gewährleisten zu können, fragen wir bei Begründung der Geschäftsbeziehung sowie einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern das Kirchensteuermerkmal unserer Kunden ab. Möchten Sie Ihre Kirchensteuer nicht von uns, sondern von Ihrem Finanzamt erheben lassen? Dann können Sie der Übermittlung Ihres Kirchensteuermerkmals widersprechen. Das Formular für diesen Sperrvermerk steht beim Bundeszentralamt für Steuern (http://www.bzst.de) unter dem Stichwort „Kirchensteuer“ für Sie bereit. Weitere Informationen rund um die Kirchensteuer finden Sie bei Häufige Fragen.

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Die Bank verarbeitet und nutzt die von Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten, im Rahmen der Interessenabwägung, aufgrund Ihrer Einwilligung, aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder im öffentlichen Interesse. Weitere Einzelheiten können Sie unseren Datenschutzhinweisen und den jeweils maßgeblichen Vertragsunterlagen entnehmen.
Die Bank verarbeitet und nutzt die von Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten auch, um Ihnen Produkt- und Unternehmensinformationen zukommen zu lassen.

Angaben nach Steuerrecht für natürliche Personen

Es wird darauf hingewiesen, dass der/die Unterzeichnende gesetzlich verpflichtet ist, alle für die Selbstauskunft erforderlichen Informationen vollständig und richtig gegenüber der Bank zu erteilen (siehe § 3a Abs. 2 FKAustG). Bei einer Änderung der Gegebenheiten ist der/die Unterzeichnende verpflichtet, die neu zutreffenden Angaben bis zum letzten Tag des maßgeblichen Kalenderjahres oder eines anderen geeigneten Meldezeitraums oder 90 Kalendertage nach dem Eintritt der Änderung der Gegebenheiten, je nachdem, welches Datum später ist, der Bank mit einer Selbstauskunft richtig und vollständig mitzuteilen (siehe § 3a Abs. 3 FKAustG). unrichtige oder unvollständige Angaben können in Staaten, in denen eine Steuerpflicht besteht, rechtlich relevant sein.

Meldung personenbezogener Daten an das BZSt bei Kontoinhabern mit FATCA/CRS Bezug
Einbeziehung der Geschäftsbedingungen

Maßgebend für die Geschäftsverbindung sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten; insbesondere handelt es sich hierbei um die Bedingungen für die Teilnahme am e-banking inklusive Postfach, Bedingungen für das Tagesgeld und Festgeldkonto. Der Wortlaut der einzelnen Regelungen kann unter Konditionen & Bedingungen eingesehen bzw. herunter geladen werden.

Folgende Ergänzung zu den Geschäftsbedingungen nehme ich zur Kenntnis und bin damit einverstanden:

Die ProCredit Bank ist berechtigt, für die Verwahrung von Guthaben auf Anlagekonten ein Verwahrentgelt zu erheben. Die ProCredit Bank ist berechtigt, die Höhe des Verwahrentgelts für Guthaben auf Anlagekonten nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern. Die Höhe des jeweils aktuellen Verwahrentgelts wird auf www.procreditbank.de bekannt gegeben, oder kann telefonisch im Kundenservice der ProCredit Bank abgefragt werden. Zur Berechnung des vereinbarten Verwahrentgelts ermittelt die ProCredit Bank den täglichen Saldo pro Anlagekonto und grenzt das Verwahrentgelt entsprechend der aktuellen Höhe des Verwahrentgelts, die auf der Website der ProCredit Bank veröffentlicht wird, täglich ab. Die Belastung des so ermittelten Verwahrentgelts erfolgt mit dem Rechnungsabschluss zum Jahresende.

Weiterhin gelten die Informationen, die im Informationsbogen für den Anleger zum Einlagenschutz zusammengefasst sind. Der Informationsbogen kann unter Einlagensicherung eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Preise für Bankdienstleistungen sind im Preis- und Leistungsverzeichnis der ProCredit Bank definiert.

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Falls Sie

  • eine ausländische Staatsbürgerschaft oder
  • eine ausländische Meldeadresse

angegeben haben, müssen Sie sich mit einem Reisepass (nicht Ausweis bzw. ID) identifizieren. Bitte senden Sie uns auch eine Kopie der Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate).
Falls Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, aber Ihren Wohnsitz ("Amtliche Meldeadresse") in Deutschland angegeben haben, benötigen wir zusätzlich eine Kopie der Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate).

In der Regel finden Sie Ihre Steueridentifikationsnummer hier:

  • im Informationsschreiben Ihres Finanzamtes
  • im Einkommensteuerbescheid
  • auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder Ihrer Lohnsteuerkarte

Die Steueridentifikationsnummer gilt lebenslang. Sie besteht aus insgesamt elf Ziffern (die keinen Rückschluss auf Daten des Steuerpflichtigen zulassen).

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.bzst.de/DE/Home/home_node.html

Die Wirtschafts-/Steueridentifikationsnummer wird auf Antrag beim erstmaligen Kontakt mit dem Finanzamt vergeben. Welches Finanzamt dabei zuständig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Firmensitz.

Wenn Ihr ständiger Aufenthalt im Ausland mehr als 6 Monate beträgt, gelten Sie als gebietsfremd.

Wenn Sie im Ausland steuerpflichtig sind, gelten Sie als Steuerausländer/in.

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Bitte füllen Sie das Formular FATCA aus. Wir können Ihr Konto nur eröffnen, wenn Sie uns ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular per Post zusenden.

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Bitte füllen Sie die Teilnahmevereinbarung für EBICS für Firmenkunden aus und fügen es unterschrieben dem Kontoeröffnungsantrag bei.
Hinterlegen Sie hier bitte die Daten Ihres Referenzkontos. Bitte beachten Sie: Das Referenzkonto - Ihr persönliches Girokonto - muss auf Ihren Namen lauten und kann bei jeder beliebigen Bank in Deutschland geführt werden. Auszahlungen vom Tagesgeldkonto werden zu Ihrer Sicherheit ausschließlich auf Ihr Referenzkonto gebucht.
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Bitte teilen Sie uns die Änderungen schriftlich mit. Wir können Ihr Konto nur eröffnen, wenn Sie Ihren Unterlagen ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular beifügen.

Personen, die einzelvertretungsberechtigt sein sollen, sind mit E., solche die mit einer anderen hier aufgeführten Person gemeinschaftlich vertretungsberechtigt sein sollen sind mit G. zu kennzeichnen.

Angabe ohne Sonderzeichen und führender Null - Beispiel: 697175464

Angabe ohne Sonderzeichen und führender Null - Beispiel: 697175464

Es darf nur ein Vertretungsberechtigter auch Alleinzeichnungsberechtigter sein

Sollte Ihre Firma Ihren Sitz nicht in Deutschland (mit Verbindungen zu Süd- oder Südost- Europa) oder einem der Länder haben, in denen die ProCredit Banken vertreten sind, wenden Sie sich bitte an unseren Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

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